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Das IV-Glossar: Schwere Begriffe, einfach erklärt
Die Sozialversicherungen sprechen eine schwierige Sprache. Wir übersetzen sie. Jeder Artikel beantwortet zuerst die wichtigste Frage in zwei Sätzen. Danach folgen Zahlen, Beispiele und eine Anleitung.
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Assistenzbeitrag
Geld von der IV, um Assistenzpersonen für den Alltag anzustellen. Rund 35 Franken pro Stunde.
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Ergänzungsleistungen (EL)
Geld zusätzlich zur Rente, wenn diese nicht zum Leben reicht. Ein gesetzliches Recht, kein Almosen.
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Hilflosenentschädigung (HE)
Monatliches Geld für Menschen, die im Alltag regelmässig Hilfe brauchen. Unabhängig von Einkommen und Vermögen.
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Betreuungsgutschriften
Gutschriften bei der AHV für Menschen, die Angehörige pflegen. Erhöhen die spätere Rente – müssen aber jedes Jahr angemeldet werden.
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IV-Rente
Monatliche Rente der Invalidenversicherung bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit. Teilrente ab 40 % IV-Grad, ganze Rente ab 70 %.
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Intensivpflegezuschlag
Zusätzliches Geld der IV für Kinder mit sehr hohem Pflegebedarf – zusätzlich zur Hilflosenentschädigung. Ab 4 Stunden Mehraufwand pro Tag.
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Hilfsmittel der IV
Die IV bezahlt Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte, Rollstühle oder Hörgeräte. Wichtig: zuerst Antrag stellen, dann kaufen.
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Verfügung & Einsprache
Der offizielle Entscheid einer Versicherung oder Behörde. Wehren ist möglich – aber nur innert 30 Tagen.
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Prämienverbilligung
Der Kanton zahlt einen Teil Ihrer Krankenkassenprämie, wenn Ihr Einkommen tief ist. In vielen Kantonen nur auf Antrag.
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Arbeitgebermodell
Beim Assistenzbeitrag stellen Sie Ihre Hilfen selbst an. Sie sind Arbeitgeber – die Administration können Sie komplett abgeben.
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Krankentaggeld
Ersetzt den Lohn bei längerer Krankheit – meist 80 % während 720 Tagen. Die Nahtstelle zur IV ist entscheidend.
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Dienstleistungen Dritter
Die IV vergütet Hilfen durch Menschen, die Sie für die Arbeit brauchen – zum Beispiel Vorlesedienste für blinde Menschen.
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IV-Grad
Zeigt in Prozent, wie stark Sie durch eine Behinderung eingeschränkt sind. Entscheidet über Höhe und Anspruch der IV-Rente.
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Vorbescheid
Die vorläufige Absicht der IV-Stelle vor der Verfügung. Sie haben 30 Tage Zeit, um Einwände einzureichen.
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Meldepflicht
Änderungen bei Gesundheit, Job, Zivilstand oder Wohnsituation müssen Sie der IV-Stelle unaufgefordert melden.
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Früherfassung
Formlose, frühzeitige Meldung bei gesundheitlichen Problemen – noch bevor ein Rentenantrag gestellt wird.
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Rentenrevision
Periodische Überprüfung, ob sich Gesundheit oder Erwerbssituation verändert haben und die Rente angepasst werden muss.
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Beistandschaft
Behördlich angeordnete Unterstützung für Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst regeln können.