Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026
Was ist die Prämienverbilligung?
Kurze Antwort: Die Prämienverbilligung ist Geld vom Kanton für Ihre Krankenkasse. Wenn Ihr Einkommen tief ist, zahlt der Kanton einen Teil Ihrer Prämie. Achtung: In vielen Kantonen müssen Sie die Verbilligung selbst beantragen – sonst bekommen Sie nichts.
Das Wichtigste im Überblick
| Wer zahlt? | Ihr Wohnkanton (mit Bundesbeiträgen) |
|---|---|
| Wer bekommt sie? | Personen mit tiefem bis mittlerem Einkommen – die Grenzen sind je Kanton verschieden |
| Kinder | Für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung gibt es höhere Verbilligungen (mind. 80 % bzw. 50 % der Durchschnittsprämie bei tiefen/mittleren Einkommen) |
| Antrag | Je nach Kanton automatisch oder auf Gesuch – Fristen beachten! |
| EL / Sozialhilfe | Prämie wird in der Regel direkt über EL oder Sozialhilfe vergütet |
So gehen Sie vor – in 3 Schritten
- Zuständige Stelle finden: Meist die SVA / Ausgleichskasse Ihres Kantons.
- Anspruch prüfen: Viele Kantone haben Online-Rechner. Grundlage ist Ihre letzte Steuerveranlagung.
- Gesuch einreichen: Vor Ablauf der kantonalen Frist. Bei Einkommenseinbruch (z. B. wegen Krankheit) können Sie oft eine aktuelle Neuberechnung verlangen.
Häufiger Fehler: Nach einem Einkommenseinbruch (Krankheit, IV-Verfahren) rechnet der Kanton
noch mit dem alten, hohen Einkommen. Melden Sie die Veränderung – wir übernehmen das gerne für Sie.
Verwandte Begriffe
Ergänzungsleistungen · IV-Rente · Leistungs-Wegweiser
Quellen: Art. 65 ff. KVG; kantonale Einführungsgesetze.
Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.