Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026

Was ist der Assistenzbeitrag der IV?

Kurze Antwort: Der Assistenzbeitrag ist Geld von der IV. Damit stellen Menschen mit Behinderung eigene Assistenzpersonen an, die ihnen im Alltag helfen. Voraussetzung: Sie erhalten eine Hilflosenentschädigung und leben zu Hause. Die IV zahlt rund 35 Franken pro Assistenzstunde (Stand 2026).

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Assistenzbeitrag der IV – Fakten 2026
Normaler Stundenansatzca. CHF 35.30 pro Stunde
Ansatz bei besonderer Qualifikationca. CHF 52.95 pro Stunde
Nachtpauschalebis ca. CHF 160.50 pro Nacht
VoraussetzungHilflosenentschädigung der IV + Leben zu Hause
RechtsgrundlageArt. 42quater ff. IVG
Wer zahlt?Die IV, monatlich nach Abrechnung

Die Ansätze werden periodisch angepasst. Massgebend ist die Auskunft Ihrer IV-Stelle.

Wer hat Anspruch?

Sie können den Assistenzbeitrag beantragen, wenn alle drei Punkte zutreffen:

  • Sie erhalten eine Hilflosenentschädigung der IV.
  • Sie leben zu Hause – nicht in einem Heim.
  • Sie sind volljährig. Für Kinder und Jugendliche gelten zusätzliche Bedingungen, zum Beispiel der Besuch der Regelschule oder eine Erwerbstätigkeit.

Wie rechne ich den Assistenzbeitrag ab? Anleitung in 5 Schritten

  1. Stunden erfassen: Ihre Assistenzpersonen schreiben jeden Monat ihre Stunden auf und unterschreiben den Rapport.
  2. Stunden prüfen: Sie kontrollieren die Rapporte und geben sie frei.
  3. Löhne abrechnen: Sie erstellen die Lohnabrechnungen mit allen Sozialabzügen (AHV/IV/EO, ALV, Unfallversicherung).
  4. Abrechnung einreichen: Sie schicken der IV-Stelle das Abrechnungsformular mit den Stunden.
  5. Auszahlung: Die IV überweist den Beitrag. Sie zahlen damit die Löhne.

Zu kompliziert? Genau dafür gibt es uns. Sozial Navigator übernimmt die Schritte 1 bis 5 komplett – für Sie kostenlos, in Absprache mit Ihrer IV-Stelle. Mehr dazu: Administration & Löhne.

Häufige Stolpersteine

  • Familienmitglieder: Ehepartner, Eltern und eigene Kinder dürfen aktuell nicht über den Assistenzbeitrag angestellt werden.
  • Budget überziehen: Wer mehr Stunden braucht als verfügt, zahlt selbst. Darum: Budget monatlich überwachen.
  • Arbeitsrecht: Als Arbeitgeber gelten für Sie Ruhezeiten, Ferienansprüche und Kündigungsfristen.
Aktuell 2026: Der Bundesrat hat im Februar 2026 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative verabschiedet. Der Zugang zum Assistenzbeitrag soll vereinfacht werden – vor allem für Menschen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit. Details auf Aktuell 2026 (Quelle: BSV, Gegenvorschlag Inklusionsinitiative).

Verwandte Begriffe

Hilflosenentschädigung · Ergänzungsleistungen · Betreuungsgutschriften

Quellen: Merkblatt 4.14 «Assistenzbeitrag der IV» der Informationsstelle AHV/IV; Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), Art. 42quater ff. Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.

Anspruch auf den Assistenzbeitrag?

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