Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026
Was ist die IV-Rente?
Kurze Antwort: Die IV-Rente ist eine monatliche Rente der Invalidenversicherung. Sie bekommen sie, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder einer Behinderung dauerhaft nicht oder nur noch teilweise arbeiten können. Es zählt der sogenannte IV-Grad: Ab 40 Prozent gibt es eine Teilrente, ab 70 Prozent die ganze Rente.
Die wichtigsten Fakten
| Rente ab | IV-Grad von 40 % (Teilrente), ganze Rente ab 70 % |
|---|---|
| System | Stufenlos: Zwischen 40 und 69 % wird in Prozentschritten gerechnet |
| Wartefrist | 1 Jahr Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 % im Durchschnitt |
| Frühester Beginn | 6 Monate nach der IV-Anmeldung |
| Höhe | Abhängig von Beitragsjahren und Einkommen – wie bei der AHV |
| Grundsatz | «Eingliederung vor Rente»: Zuerst prüft die IV Umschulung und Arbeitsanpassung |
Das sollten Sie wissen
- Früh anmelden: Die Rente beginnt frühestens 6 Monate nach der Anmeldung. Wer wartet, verliert Geld.
- Pensionskasse nicht vergessen: Zur IV-Rente kommt oft eine Invalidenrente der Pensionskasse (BVG) dazu.
- Reicht die Rente nicht? Dann prüfen Sie Ergänzungsleistungen – das ist der gesetzlich vorgesehene Weg.
- Kinderrenten: Für jedes Kind gibt es zusätzlich eine Kinderrente von 40 % Ihrer Rente.
Aktuell 2026 – 13. AHV-Rente: Ab Dezember 2026 wird erstmals eine 13. AHV-Altersrente ausbezahlt.
Wichtig: IV-Renten erhalten keine 13. Rente – erst beim Übergang ins AHV-Alter.
Mehr dazu auf unserer Seite Aktuell 2026
(Quelle: BSV, Umsetzung 13. AHV-Rente).
Verwandte Begriffe
Hilflosenentschädigung · Ergänzungsleistungen · Assistenzbeitrag
Quellen: Merkblatt 4.04 «Invalidenrenten der IV» der Informationsstelle AHV/IV; IVG Art. 28 ff.
Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.