Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026

Was ist die IV-Rente?

Kurze Antwort: Die IV-Rente ist eine monatliche Rente der Invalidenversicherung. Sie bekommen sie, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder einer Behinderung dauerhaft nicht oder nur noch teilweise arbeiten können. Es zählt der sogenannte IV-Grad: Ab 40 Prozent gibt es eine Teilrente, ab 70 Prozent die ganze Rente.

Die wichtigsten Fakten

IV-Rente – Fakten 2026
Rente abIV-Grad von 40 % (Teilrente), ganze Rente ab 70 %
SystemStufenlos: Zwischen 40 und 69 % wird in Prozentschritten gerechnet
Wartefrist1 Jahr Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 % im Durchschnitt
Frühester Beginn6 Monate nach der IV-Anmeldung
HöheAbhängig von Beitragsjahren und Einkommen – wie bei der AHV
Grundsatz«Eingliederung vor Rente»: Zuerst prüft die IV Umschulung und Arbeitsanpassung

Das sollten Sie wissen

  • Früh anmelden: Die Rente beginnt frühestens 6 Monate nach der Anmeldung. Wer wartet, verliert Geld.
  • Pensionskasse nicht vergessen: Zur IV-Rente kommt oft eine Invalidenrente der Pensionskasse (BVG) dazu.
  • Reicht die Rente nicht? Dann prüfen Sie Ergänzungsleistungen – das ist der gesetzlich vorgesehene Weg.
  • Kinderrenten: Für jedes Kind gibt es zusätzlich eine Kinderrente von 40 % Ihrer Rente.
Aktuell 2026 – 13. AHV-Rente: Ab Dezember 2026 wird erstmals eine 13. AHV-Altersrente ausbezahlt. Wichtig: IV-Renten erhalten keine 13. Rente – erst beim Übergang ins AHV-Alter. Mehr dazu auf unserer Seite Aktuell 2026 (Quelle: BSV, Umsetzung 13. AHV-Rente).

Verwandte Begriffe

Hilflosenentschädigung · Ergänzungsleistungen · Assistenzbeitrag

Quellen: Merkblatt 4.04 «Invalidenrenten der IV» der Informationsstelle AHV/IV; IVG Art. 28 ff. Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.

Fragen zur IV-Anmeldung?

Wir begleiten Sie durch das ganze Verfahren – vom Formular bis zur Verfügung.