Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026

Was sind Betreuungsgutschriften?

Kurze Antwort: Betreuungsgutschriften sind eine Belohnung der AHV für Pflege in der Familie. Wer Angehörige betreut, bekommt ein fiktives Einkommen auf dem AHV-Konto gutgeschrieben. Das erhöht später die eigene Rente. Wichtig: Sie müssen die Gutschrift jedes Jahr selbst anmelden – sonst verfällt sie.

Die Voraussetzungen im Überblick

Betreuungsgutschriften – Voraussetzungen
Wen betreuen Sie?Eltern, Kinder, Grosseltern, Geschwister, Ehepartner, Schwiegereltern – oder Konkubinatspartner nach 5 Jahren gemeinsamem Haushalt
Zustand der betreuten PersonBezieht eine Hilflosenentschädigung (mindestens leichten Grades)
NäheDie betreute Person wohnt höchstens 30 km entfernt oder ist in 1 Stunde erreichbar
AnmeldungJedes Jahr bei der kantonalen Ausgleichskasse
VerjährungNach 5 Jahren verfällt der Anspruch für das jeweilige Jahr

Was bringt es konkret?

Die Gutschrift entspricht dem dreifachen Betrag der minimalen jährlichen AHV-Altersrente. Sie zählt bei der Rentenberechnung wie Einkommen. Wer viele Jahre pflegt und wenig verdient, kann so deutlich mehr AHV-Rente erhalten. Es ist kein Geld, das sofort aufs Konto kommt – es ist Ihre Absicherung fürs Alter.

So melden Sie die Gutschrift an – in 3 Schritten

  1. Formular ausfüllen: «Anmeldung für die Anrechnung von Betreuungsgutschriften» der Ausgleichskasse.
  2. Nachweis beilegen: Kopie der Verfügung über die Hilflosenentschädigung der betreuten Person.
  3. Jedes Jahr wiederholen: Die Anmeldung gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Wir übernehmen das gerne dauerhaft für Sie.

Verwandte Begriffe

Hilflosenentschädigung · Assistenzbeitrag · Ergänzungsleistungen

Quellen: Merkblatt 1.03 «Betreuungsgutschriften» der Informationsstelle AHV/IV; Art. 29septies AHVG. Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.

Pflegen Sie Angehörige?

Wir melden Ihre Betreuungsgutschriften an – jedes Jahr, zuverlässig.