Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026

Verfügung & Einsprache: Was tun bei einem Entscheid?

Kurze Antwort: Eine Verfügung ist der offizielle Entscheid einer Versicherung oder Behörde – zum Beispiel über Ihre IV-Rente. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie sich wehren. Aber Achtung: Sie haben dafür nur 30 Tage Zeit.

So läuft es bei der IV

  1. Vorbescheid: Die IV schickt zuerst einen Vorbescheid. Das ist noch kein definitiver Entscheid. Sie können innert 30 Tagen einen Einwand einreichen – formlos, schriftlich, mit Begründung.
  2. Verfügung: Danach kommt die definitive Verfügung. Dagegen ist innert 30 Tagen eine Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht möglich.
  3. Bei Krankenkassen: Hier heisst der erste Schritt Einsprache – ebenfalls innert 30 Tagen.

Wann lohnt sich Wehren?

  • Wenn der IV-Grad zu tief berechnet wurde (z. B. Haushaltsaufwand falsch gewichtet).
  • Wenn Arztberichte fehlen oder nicht berücksichtigt wurden.
  • Wenn die Hilflosigkeit im Abklärungsgespräch unterschätzt wurde – das passiert oft, weil Betroffene aus Stolz untertreiben.

Unser Rat: Lassen Sie jede ablehnende Verfügung prüfen, bevor die Frist abläuft. Die Prüfung bei uns ist kostenlos. Für gerichtliche Verfahren arbeiten wir mit spezialisierten Anwältinnen und Fachstellen wie Procap oder Inclusion Handicap zusammen.

Quellen: ATSG Art. 49 ff.; IVG Art. 57a (Vorbescheidverfahren). Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.

Verfügung erhalten? Die Frist läuft.

Schicken Sie uns den Brief – wir sagen Ihnen innert 2 Tagen, ob sich Wehren lohnt.