Leistung · Beratung über die IV abrechenbar
IV-Assistenz: Ihr Recht auf Hilfe im Alltag
Die IV bezahlt Menschen, die Ihnen zu Hause helfen. Das heisst Assistenzbeitrag. Aber: Der Weg dorthin ist kompliziert. Wir gehen ihn für Sie – von A bis Z.
Was ist der Assistenzbeitrag? Kurz erklärt.
Assistenzbeitrag: Geld von der IV. Damit stellen Sie Menschen an, die Ihnen im Alltag helfen. Zum Beispiel beim Aufstehen, im Haushalt, bei der Arbeit oder in der Freizeit. Sie bekommen dafür rund 35 Franken pro Stunde von der IV.
Voraussetzung ist: Sie leben zu Hause und bekommen eine Hilflosenentschädigung der IV. Die genauen Regeln erklären wir im Glossar-Artikel zum Assistenzbeitrag.
Das Problem: Mit dem Assistenzbeitrag werden Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber. Sie müssen Verträge machen, Löhne abrechnen und jeden Monat mit der IV abrechnen. Viele Menschen verzichten deshalb auf ihr Geld. Das muss nicht sein.
Das übernehmen wir für Sie
- Abklärung: Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf den Assistenzbeitrag haben. Und auf wie viele Stunden.
- Antrag: Wir füllen die Anmeldung aus und begleiten Sie beim Abklärungsgespräch mit der IV-Stelle.
- Aufbau: Wir helfen Ihnen, passende Assistenzpersonen zu finden und richtig anzustellen.
- Abrechnung: Wir rechnen jeden Monat Ihre Assistenzstunden mit der IV ab. Pünktlich und korrekt.
- Überblick: Sie sehen jederzeit, wie viele Stunden Sie noch zugute haben. Kein böses Erwachen am Jahresende.
Häufige Fragen zum Assistenzbeitrag
Wer bekommt einen Assistenzbeitrag?
Sie können den Assistenzbeitrag beantragen, wenn drei Dinge zutreffen: Sie bekommen eine Hilflosenentschädigung der IV. Sie leben zu Hause (nicht im Heim). Sie sind volljährig – oder es gelten besondere Regeln für Kinder. Wir prüfen das gerne kostenlos für Sie.
Wie viel Geld gibt es pro Stunde?
Die IV bezahlt rund 35 Franken pro Assistenzstunde (Stand 2026). Für Hilfe, die eine besondere Ausbildung braucht, gibt es rund 53 Franken. Für Nächte gibt es eine Pauschale von bis zu rund 160 Franken. In diesem Geld sind auch die Sozialversicherungen und die Ferien der Assistenzperson enthalten.
Darf ich Familienmitglieder anstellen?
Ehepartner, Eltern und eigene Kinder dürfen heute grundsätzlich nicht über den Assistenzbeitrag angestellt werden. Andere Verwandte – zum Beispiel Geschwister – dürfen es unter Bedingungen. Die Politik diskutiert zurzeit Lockerungen. Wir sagen Ihnen, was aktuell gilt.
Muss ich wirklich Arbeitgeber werden?
Ja, beim Assistenzbeitrag stellen Sie Ihre Assistenzpersonen selbst an. Aber Sie müssen die Administration nicht selbst machen. Genau das übernehmen wir: Verträge, Löhne und IV-Abrechnung.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld.
Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos. Ein Anruf genügt.