Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026

Was sind Dienstleistungen Dritter?

Kurze Antwort: Manchmal hilft kein Gerät – sondern nur ein Mensch. Dienstleistungen Dritter sind Hilfen durch andere Personen, die die IV bezahlt, damit Sie arbeiten oder eine Ausbildung machen können. Zum Beispiel: Jemand liest Ihnen Dokumente vor, weil Sie blind sind.

Typische Beispiele

  • Vorlese- und Assistenzdienste für blinde und sehbehinderte Menschen am Arbeitsplatz.
  • Gebärdensprach-Dolmetschen für gehörlose Menschen bei Sitzungen und Weiterbildungen.
  • Transportdienste zur Arbeit, wenn der öffentliche Verkehr wegen der Behinderung nicht nutzbar ist.
  • Praktische Hilfe bei Handreichungen, die ein Hilfsmittel nicht ersetzen kann.

Die Regeln in Kürze

Dienstleistungen Dritter – Fakten
ZweckBerufsausübung, Ausbildung oder Tätigkeit im Aufgabenbereich
VergütungTatsächliche Kosten, monatlich begrenzt (Obergrenze orientiert sich an der maximalen Altersrente)
Verhältnis zu HilfsmittelnAnstelle oder ergänzend zu einem Hilfsmittel
Verhältnis zum AssistenzbeitragBeides ist möglich – aber nicht doppelt für dieselbe Hilfe
AntragBei der IV-Stelle, mit Beschreibung des Bedarfs und der Kosten
Unser Tipp: Diese Leistung ist wenig bekannt – selbst bei Berufsleuten. Wer arbeitet und regelmässig private Hilfe organisiert und bezahlt, sollte den Anspruch unbedingt prüfen lassen.

Verwandte Begriffe

Hilfsmittel der IV · Assistenzbeitrag · Leistungs-Wegweiser

Quellen: Art. 21ter IVG; Merkblatt 4.03 der Informationsstelle AHV/IV. Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.

Sie organisieren Ihre Hilfe selbst – und zahlen sie auch?

Das muss nicht sein. Wir prüfen, was die IV übernimmt.