Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026
Was sind Dienstleistungen Dritter?
Kurze Antwort: Manchmal hilft kein Gerät – sondern nur ein Mensch. Dienstleistungen Dritter sind Hilfen durch andere Personen, die die IV bezahlt, damit Sie arbeiten oder eine Ausbildung machen können. Zum Beispiel: Jemand liest Ihnen Dokumente vor, weil Sie blind sind.
Typische Beispiele
- Vorlese- und Assistenzdienste für blinde und sehbehinderte Menschen am Arbeitsplatz.
- Gebärdensprach-Dolmetschen für gehörlose Menschen bei Sitzungen und Weiterbildungen.
- Transportdienste zur Arbeit, wenn der öffentliche Verkehr wegen der Behinderung nicht nutzbar ist.
- Praktische Hilfe bei Handreichungen, die ein Hilfsmittel nicht ersetzen kann.
Die Regeln in Kürze
| Zweck | Berufsausübung, Ausbildung oder Tätigkeit im Aufgabenbereich |
|---|---|
| Vergütung | Tatsächliche Kosten, monatlich begrenzt (Obergrenze orientiert sich an der maximalen Altersrente) |
| Verhältnis zu Hilfsmitteln | Anstelle oder ergänzend zu einem Hilfsmittel |
| Verhältnis zum Assistenzbeitrag | Beides ist möglich – aber nicht doppelt für dieselbe Hilfe |
| Antrag | Bei der IV-Stelle, mit Beschreibung des Bedarfs und der Kosten |
Unser Tipp: Diese Leistung ist wenig bekannt – selbst bei Berufsleuten.
Wer arbeitet und regelmässig private Hilfe organisiert und bezahlt, sollte den Anspruch unbedingt prüfen lassen.
Verwandte Begriffe
Hilfsmittel der IV · Assistenzbeitrag · Leistungs-Wegweiser
Quellen: Art. 21ter IVG; Merkblatt 4.03 der Informationsstelle AHV/IV.
Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.