Glossar · Aktualisiert am 6. Juli 2026

Was ist das Krankentaggeld?

Kurze Antwort: Das Krankentaggeld ersetzt Ihren Lohn, wenn Sie länger krank sind. Meist zahlt eine Versicherung Ihres Arbeitgebers rund 80 Prozent des Lohns – während höchstens 720 Tagen. Danach übernimmt bei bleibender Krankheit die IV. Darum ist die frühe IV-Anmeldung so wichtig.

Die wichtigsten Fakten

Krankentaggeld – Fakten
HöheÜblich: 80 % des Lohns (je nach Vertrag)
DauerÜblich: 720 Tage innerhalb von 900 Tagen
WartefristJe nach Vertrag 0–90 Tage; solange zahlt der Arbeitgeber den Lohn
Ohne TaggeldversicherungNur gesetzliche Lohnfortzahlung (OR Art. 324a): z. B. 3 Wochen im 1. Dienstjahr, danach je nach Skala (Basler/Berner/Zürcher)
SelbstständigeNur mit freiwilliger Taggeldversicherung gedeckt
NahtstelleIV-Anmeldung spätestens 6 Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit

Die drei häufigsten Fehler

  • Zu späte IV-Anmeldung: Läuft das Taggeld aus, bevor die IV entscheidet, entsteht eine gefährliche Einkommenslücke.
  • Kündigung in der Krankheit: Nach Ende der Anstellung kann der Übertritt in die Einzelversicherung nötig sein – Fristen von nur 30 Tagen!
  • Teilarbeitsfähigkeit falsch gemeldet: Wer teilweise arbeitet, muss dies korrekt melden, sonst drohen Rückforderungen.

Verwandte Begriffe

IV-Rente · Verfügung & Einsprache · Leistungs-Wegweiser

Quellen: OR Art. 324a; VVG (Kollektiv-Taggeldversicherungen); KVG Art. 67 ff. Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.

Länger krank? Die Fristen laufen.

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