Leistung · Für Familien

Sie pflegen. Wir kümmern uns um den Rest.

Wer einen Menschen pflegt, leistet Enormes – oft unbezahlt und unsichtbar. Dabei gibt es Geld und Hilfe, die Ihnen zustehen. Wir sorgen dafür, dass Sie beides bekommen.

Diese Ansprüche prüfen wir für Sie

Betreuungsgutschriften (AHV)

Wenn Sie eine pflegebedürftige Person betreuen, können Sie Betreuungsgutschriften bei der AHV anmelden. Das ist kein Geld sofort – aber es erhöht später Ihre eigene AHV-Rente. Wichtig: Sie müssen die Gutschrift jedes Jahr selbst anmelden. Wir übernehmen das für Sie. Mehr im Glossar-Artikel.

Hilflosenentschädigung für die gepflegte Person

Braucht Ihr Familienmitglied regelmässig Hilfe im Alltag? Dann besteht oft Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV oder AHV. Das sind mehrere hundert Franken pro Monat – ohne Abzug vom Vermögen.

Intensivpflegezuschlag für Kinder

Für Kinder mit hohem Pflegebedarf zahlt die IV zusätzlich zum normalen Beitrag einen Intensivpflegezuschlag. Viele Familien wissen das nicht. Wir prüfen den Anspruch und stellen den Antrag.

Anstellung durch die Spitex

In vielen Kantonen können pflegende Angehörige bei einer Spitex-Organisation angestellt werden – und bekommen einen Lohn für die Grundpflege. Wir klären ab, ob das bei Ihnen möglich ist, und begleiten den Prozess.

Und wir entlasten Sie im Alltag

  • Wir übernehmen die Administration: Post, Rechnungen, Anträge, Krankenkassen-Belege.
  • Wir organisieren Entlastungsdienste, damit Sie freie Stunden bekommen.
  • Wir vernetzen Sie mit Fachstellen wie Pro Infirmis, Procap oder der Krebsliga.
  • Wir denken an Fristen, damit Sie es nicht müssen.

Pflege ist genug Arbeit.

Den Papierkram geben Sie ab – an uns. Reden wir darüber.