Glossar · Aktualisiert am 26. Juli 2026
Was ist die Früherfassung bei der IV?
Kurze Antwort: Die Früherfassung ist eine formlose, frühzeitige Meldung an die IV-Stelle bei gesundheitlichen Problemen – mit dem Ziel, eine drohende Invalidität möglichst früh abzuwenden, statt erst zu handeln, wenn die Arbeitsstelle bereits verloren ist.
Wie funktioniert die Früherfassung?
- Eine Person meldet sich selbst oder wird gemeldet – formlos, mit einem einfachen Meldeformular der IV-Stelle.
- Die IV-Stelle nimmt Kontakt auf und klärt ab, ob und welche Unterstützung sinnvoll ist (z. B. Arbeitsplatzanpassung, Kontakt zum Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum, medizinische Abklärung).
- Es entsteht noch kein Leistungsanspruch – die Früherfassung ist ein niederschwelliger erster Schritt, kein Antrag auf Rente oder Eingliederungsmassnahmen.
- Zeigt sich weiterer Bedarf, folgt die eigentliche Anmeldung zum Leistungsbezug, welche das formelle Abklärungsverfahren auslöst.
Wer kann melden?
- Die betroffene Person selbst.
- Arbeitgebende, wenn sie länger andauernde gesundheitliche Probleme bei einer angestellten Person feststellen.
- Ärztinnen und Ärzte sowie Behandelnde.
- Familienangehörige, die im gleichen Haushalt leben.
- Krankenversicherer, Unfallversicherer oder andere Sozialversicherungsträger.
Unser Rat: Warten Sie mit der Früherfassung nicht, bis eine
Arbeitsunfähigkeit chronisch geworden ist. Je früher die IV-Stelle einbezogen wird, desto
besser stehen die Chancen, den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine passende Anschlusslösung zu
finden.
Verwandte Begriffe
IV-Rente · Meldepflicht · IV-Grad
Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Merkblatt zur
Früherfassung, sozialversicherungen.admin.ch. Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher
Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.