Glossar · Aktualisiert am 26. Juli 2026

Was ist die Früherfassung bei der IV?

Kurze Antwort: Die Früherfassung ist eine formlose, frühzeitige Meldung an die IV-Stelle bei gesundheitlichen Problemen – mit dem Ziel, eine drohende Invalidität möglichst früh abzuwenden, statt erst zu handeln, wenn die Arbeitsstelle bereits verloren ist.

Wie funktioniert die Früherfassung?

  1. Eine Person meldet sich selbst oder wird gemeldet – formlos, mit einem einfachen Meldeformular der IV-Stelle.
  2. Die IV-Stelle nimmt Kontakt auf und klärt ab, ob und welche Unterstützung sinnvoll ist (z. B. Arbeitsplatzanpassung, Kontakt zum Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum, medizinische Abklärung).
  3. Es entsteht noch kein Leistungsanspruch – die Früherfassung ist ein niederschwelliger erster Schritt, kein Antrag auf Rente oder Eingliederungsmassnahmen.
  4. Zeigt sich weiterer Bedarf, folgt die eigentliche Anmeldung zum Leistungsbezug, welche das formelle Abklärungsverfahren auslöst.

Wer kann melden?

  • Die betroffene Person selbst.
  • Arbeitgebende, wenn sie länger andauernde gesundheitliche Probleme bei einer angestellten Person feststellen.
  • Ärztinnen und Ärzte sowie Behandelnde.
  • Familienangehörige, die im gleichen Haushalt leben.
  • Krankenversicherer, Unfallversicherer oder andere Sozialversicherungsträger.
Unser Rat: Warten Sie mit der Früherfassung nicht, bis eine Arbeitsunfähigkeit chronisch geworden ist. Je früher die IV-Stelle einbezogen wird, desto besser stehen die Chancen, den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine passende Anschlusslösung zu finden.

Verwandte Begriffe

IV-Rente · Meldepflicht · IV-Grad

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Merkblatt zur Früherfassung, sozialversicherungen.admin.ch. Dieser Artikel ist eine Erklärung in einfacher Sprache und ersetzt keine Rechtsberatung.

Frühzeitig handeln statt zuwarten

Wir helfen Ihnen, die richtigen Schritte bei der IV-Stelle einzuleiten.